Unter Kurzzeitpflege (KZP) versteht man eine „rund-um-die Uhr“ Betreuung und Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung für eine vorab vereinbarte Zeit, das können Tage oder Wochen sein, maximal für 28 Tage im Jahr. Im Friederike-Fliedner-Haus halten wir 10 sogenannte „eingestreute“ Kurzzeitpflegeplätze vor. Das heißt, diese Plätze stehen dann zur Verfügung, wenn sie nicht anderweitig genutzt werden.
Kurzzeitpflege kann sinnvoll und / oder erforderlich sein,
- wenn pflegende Angehörige vorübergehend Entlastung benötigen oder ein wohlverdienter Urlaub ansteht, oder sie aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen können: Kuraufenthalt, eigene Erkrankung, womöglich mit einem Krankenhausaufenthalt u.a.m.
- wenn allein lebende Seniorinnen und Senioren sich nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder allein versorgen können.
- wenn das häusliche Umfeld nach einem Krankenhausaufenthalt durch bauliche und andere Maßanhmen dem veränderten Hilfs- und Pflegebedarf des zu betreuenden und zu versorgenden Menschen angepasst werden muss.
Nichtzuletzt ist dadurch auch die Möglichkeit gegeben, die Atmosphäre, das Leben und Wohnen im Friederike-Fliedner-Haus kennenzulernen, „auf Probe“ sozusagen bei uns zu sein.
Sie sind den Bewohnerinnen und Bewohnern unseres Hauses gleichgestellt. Die KZP-Gäste sind herzlich eingeladen, an allen Angeboten des Hauses teilzunehmen.
Sind bestimmte Kriterien erfüllt, haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege, ebenfalls für maximal 28 Tage im Jahr. – Fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern.
Die Kosten für die Kurzzeitpflege sind identisch mit denen für den unbefristeten, dauerhaften Aufenthalt in unserem Haus. – Bitte informieren Sie sich dort. – Danke.